Unser Unternehmen
Bereits im Jahre 1969 gründete Senior Adolf Wadlinger sein Malergeschäft in Flemlingen. Kurze Zeit später erwarb er das ehemalige Raiffeisengebäude in Böchingen und baute es als Lager und Betriebsstätte aus. Im Jahre 2006 erfolgte dann die Übergabe an Martin und Rainer Wadlinger. Unter der Firmierung MALER WADLINGER besteht die Firma mehr als 10 Jahre! Der familiär geführte Betrieb arbeitet nur mit ausgebildeten Fachkräften. Wir bilden aus!
Leistungen
Maler - Tapezierarbeiten
Zu unseren Leistungen gehören Maler-, Tapezier-, Lackier- und Beschichtungsarbeiten aller Art im Innen- und Außenbereich.
Trockenausbau
Beim Neubau oder auch bei einer Renovierung besteht die Möglichkeit in der Trokenbauweise für Sie zu arbeiten. In dieser Bauweise können Wand, Decken und sogar Fußböden hergestellt werden. Die Vorteile sind eindeutig durch das geringe Gewicht und kurzen Trocknungszeiten zu sehen.
Dämmung
Auch Fassadendämmungen mit verschiedenen Materialien nach KFW-Norm gehören zu unseren Leistungen. Treten Sie einfach mit uns in Kontakt und lassen Sie sich über die verschiedenen Dämm- und Fördermöglichkeiten beraten.
Bodenverlegearbeiten
Die Verlegung von Vinylböden, PVC-Böden, Teppichböden und Laminatböden zählen ebenfalls zu unseren angebotenen Leistungen. Hier steht uns ein starker Partner an der Seite.
Gerüstbau
Für unsere Arbeiten an Fassaden stellen wir unser eigenes Arbeitsgerüst. Vorteile: Aufbau kurzfristig vor Arbeitsbeginn, keine Standgebühren und direkter Abbau nach Beendigung der Arbeiten.
Hubsteiger
Eine Leiter wäre zu kurz und der Aufwand für Montage und Demontage eines Gerüstes stünde nicht im Verhältnis. Wir prüfen unsere Baustellen auf die optimale Zugangsmöglichkeit für effizientes Arbeiten. Hier kommt unser eigener Hubsteiger zum Einsatz mit einer Einsatzhöhe von bis zu 14 m. Mit einer Durchgangshöhe von 2 m und einer Breite von 0,96 m passt unser Hubsteiger auch durch normale Türen.
Fragen?
Sie haben noch Fragen oder brauchen weitere Unterstützung? Nehmen Sie direkt mit einem unserer Mitarbeiter Kontakt auf.
Kosteneinsparung durch fachmännische Dämmung
Es kursieren gruselige Geschichten über gedämmte Häuser: sie schimmeln, können nicht atmen, stecken voll Sondermüll und brennen wie Zunder.
Häuser, die gedämmt sind, benötigen weniger Heizenergie und bieten ein behagliches Raumklima, die gedämmte Wand weist im Winter innen eine höhere Oberflächentemperatur auf – und im Sommer bleibt die Hitze draußen. Für die Dämmung stehen mineralische, synthetische und nachwachsende Rohstoffe zur Verfügung. Zu den mineralischen Dämmstoffen zählen die bekannte Steinwolle oder Glaswolle. Polystyrol (auch bekannt als Styropor) zählt zu den synthetischen Dämmstoffen. Holz-, Hanf- oder Kokosfasern gehören zu den nachwachsenden Rohstoffen. Als Maß für die Leistungsfähigkeit eines Dämmstoffs zählt die Wärmeleitgruppe (WLG). Je niederiger die Zahl ist, desto besser ist die Dämmwirkung.
Wir beraten Sie gerne und stehen bei weiteren Fragen zur Verfügung.
Arbeitskosten von Handwerksleistungen sind steuerlich absetzbar
Steuerbonus für Handwerkerleistungen ab 2014
Handwerksleistungen in privat genutzten Wohnungen und Häusern im Inland können pro Jahr mit bis zu 20 % von maximal 6.000,00 € nachgewiesener Kosten, also bis zu 1.200,00 €, steuerlich geltend gemacht werden. Begünstigt sind nur die Arbeitskosten. Materialkosten können nicht steuerlich abgesetzt werden. Der Steuerbonus gilt für sämtliche Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen. Begünstigte Handwerksleistungen sind zum Beispiel:
- Arbeiten in Innen- und Außenwänden
- Arbeiten an der Fassade, an Garagen o.ä.
- Streichen/Lackieren von Fenstern und Türen, Heizkörpern
- Reparatur/Austausch von Bodenbelägen
- energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen
- Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken, Heizkörpern und -rohren
Das Anwendungsschreiben zu § 35 EStG des Bundesministerium der Finanzen vom 10.01.2014 enthält in der Anlage 1 eine beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter Handwerkerleistungen (aufrufbar unter: www.zdh.de/steuerbonus).
Die Rechnung und der Zahlungsnachweis des Kreditinstituts ist beim Finanzamt einzureichen. (Barzahlungen werden nicht anerkannt.)
Seit dem 01.01.2020 können beim Finanzamt 20 % der Kosten für eine nachträglich Wärmedämmung von Außenwänden steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist lediglich, dass jene Maßnahme auch seitens der KfW und BAFA als förderfähig gilt. Niedergeschrieben wurde das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht unter § 35c EStG.
Hausbesitzer können nun für einen befristeten Zeitraum von 10 Jahren 20 % ihrer Kosten für die energetische Sanierung – verteilt über 3 Jahre – mit ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung geltend machen. Die hier anrechenbaren Investitionsausgaben für Einzelmaßnahmen liegen bei maximal 40.000,00 €.
Legale Beauftragung von Handwerkern lohnt sich doppelt.
Unsere Partner
Mit diesen Firmen arbeiten wir erfolgreich zusammen
Warum sollte Malerarbeiten lieber der Profi erledigen?
Bei professionellen Malerarbeiten geht es um mehr, als einfach nur die Farbe mit dem Pinsel an die Wand zu bringen. Es ist wichtig, den Untergrund entsprechend zu behandeln und ggf. zu grundieren. Auch bei den zu verwendenden Farben gibt es je nach Beschaffenheit des Untergrunds große Unterschiede. Durch die jahrelange Erfahrung und die Expertise eines Malerprofi gibt es so auch nach einigen Jahren kein böses Erwachen. Keine Farbe die verblasst, oder Putz der bröckelt. Sparen Sie also besser nicht an der falschen Stelle und erzeugen sich bei der Renovierung oder beim Neubau die Altlasten und Folgekosten von morgen. Auch die Sauberkeit sollten Sie beachten. Um ein paar Euro bei den Malerarbeiten gespart zu haben, den teuren Parkettboden verschmutzt? Das muss nicht sein! Lassen Sie das einfach und bequem den Profi für Sie erledigen. Unsere Mitarbeiter werden Ihre Baustelle stets sauber verlassen. Böden, Fensterbänke usw. werden sauber abgeklebt um eine Beschmutzung oder gar Beschädigung zu vermeiden.
Ansprechpartner
Bitte beachten Sie, dass wir unter der Festnetznummer 0 63 41 – 6 17 80 nur montags und donnerstags von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr erreichbar sind. Sollten Sie uns außerhalb dieser Geschäftszeiten kontaktieren wollen, verwenden Sie bitte das Kontaktformular oder eine der beiden angegebenen Handynummern.
Herr Martin Wadlinger
Geschäftsleitung
0 63 23 – 8 18 11
0172 / 7 22 72 03
martin.wadlinger@malerwadlinger.de
Referenzen
Kontakt
Betriebsstätte
Hauptstraße 34
76833 Böchingen
Telefon 0 63 41 – 6 17 80
Filiale
Einlaubstraße 87
67487 St. Martin
Telefon 0 63 23 – 8 18 11
Filiale
Vogelsprung 1
76835 Flemlingen
Telefon 0172 / 7 60 77 83
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