Aktuelle Informationen
Wärmedämmverbundsysteme
Wirtschaftliche Lösung für gut aussehende Fassaden.
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Aktuell: Mehrfamilienhaus in Flemlingen
Arbeitskosten von Handwerksleistungen sind steuerlich absetzbar.
Handwerksleistungen in privat genutzten Wohnungen und Häusern im Inland können pro Jahr
mit bis zu 20 % von 3.000,00 € nachgewiesener Kosten, also maximal 600,00 €, steuerlich geltend gemacht werden.
Begünstigt sind nur die Arbeitskosten und die Maschinen- bzw. Fahrtkosten.
Materialkosten können nicht steuerlich abgesetzt werden. Der Steuerbonus gilt für sämtliche Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen.
Begünstigte Handwerksleistungen sind zum Beispiel:
- Arbeiten in Innen- und Außenwänden
- Arbeiten an der Fassade, an Garagen o.ä.
- Streichen/Lackieren von Fenstern und Türen, Heizkörpern
-
Reparatur/Austausch von Bodenbelägen
Die Rechnung und der Zahlungsnachweis des Kreditinstituts ist beim Finanzamt einzureichen.
(Barzahlungen werden nicht anerkannt.)
Legale Beauftragung von Handwerkern lohnt sich doppelt.