Aktuelle Informationen

Wärmedämmverbundsysteme

Wirtschaftliche Lösung für gut aussehende Fassaden.

Aktuell: Mehrfamilienhaus in Flemlingen

Arbeitskosten von Handwerksleistungen sind steuerlich absetzbar.

Handwerksleistungen in privat genutzten Wohnungen und Häusern im Inland können pro Jahr
mit bis zu 20 % von 3.000,00 € nachgewiesener Kosten, also maximal 600,00 €, steuerlich geltend gemacht werden.

 

Begünstigt sind nur die Arbeitskosten und die Maschinen- bzw. Fahrtkosten.

Materialkosten können nicht steuerlich abgesetzt werden. Der Steuerbonus gilt für sämtliche Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen.


Begünstigte Handwerksleistungen sind zum Beispiel:

 

  • Arbeiten in Innen- und Außenwänden
  • Arbeiten an der Fassade, an Garagen o.ä.
  • Streichen/Lackieren von Fenstern und Türen, Heizkörpern
  • Reparatur/Austausch von Bodenbelägen
     

Die Rechnung und der Zahlungsnachweis des Kreditinstituts ist beim Finanzamt einzureichen.
(Barzahlungen werden nicht anerkannt.)


Legale Beauftragung von Handwerkern lohnt sich doppelt.